Herzlich Willkommen beim NGW,

der Interessenvertretung aller Wirtschaftsgeflügelhalter !

Tiergerechte Schlachtung durch sachgerechte Betäubung
XfgHZ7vfq2Q
Aus tierschutzrechtlichen Gründen wird das Geflügel vor der Schlachtung betäubt, zum Beispiel mit einem Sauerstoff-Kohlendioxid-Gemisch, die sogenannte CO2-Betäubung. Nach der Betäubung erfolgt das Schlachten durch Blutentzug, Das sich daran anschließende Brühen, Rupfen und Ausnehmen der Tiere erfolgt vollautomatisch. Die anschließende Verarbeitung findet in einem separaten Bereich zur Einhaltung strenger Hygienebedingungen statt.