Organisation

Die Organe der Verbandes sind die Mitgliederversammlung, die Arbeitskreise und deren Beiräte sowie der Vorstand bestehend aus "engerem Vorstand" und "Gesamtvorstand" (siehe Abbildung).

Das oberste Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung. Jedes der Mitglieder hat einen Sitz in der Mitgliederversammlung und ist entsprechend stimmberechtigt. Für die Dauer von drei Jahren wählen die Mitlgieder den ersten Vorsitzenden sowie seine Stellvertreter in den "engeren Vorstand". Die Mitglieder der Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte einen Obmann (Vorsitzender des Arbeitskreises), der gleichzeitig Mitglied im Gesamtvorstand ist, und einen stellvertretenden Obmann für die Dauer von drei Jahren. Die Mitglieder der Beiräte in den 13 Arbeitskreisen werden von der Mitgliederversammlung bestätigt.

Der "engere Vorstand" bestellt den Geschäftsführer, der die Geschäftsführung in der Geschäftsstelle des Verbandes übernimmt. Er berät den engeren Vorstand und ist Ansprechpartner für die Mitglieder des Verbandes.

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